"Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform"
Aufgrund der vom Landtag beschlossenen "Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform" wurden die Schulpsychologischen Beratungsstellen zum 01.01.2009 aus den Landratsämtern wieder ausgegliedert. Sie bilden nun mit den jeweiligen unteren Schulaufsichtsbehörden insgesamt 21 Staatliche Schulämter,
wobei mehrere Beratungsstellen auch als Außenstellen geführt werden.
Um Missverständnissen vorzubeugen weisen wir darauf hin, dass sich am Auftrag und der Arbeitsweise der Beratungsstellen keine
grundlegenden Änderungen ergeben werden. Auch sind die Schulpsychologischen Beratungsstellen weiterhin für alle Schularten zuständig (also auch für Gymnasien und Berufschulen).
Offizielle Informationen zur Verwaltungsreform
mit Schaubild